Die Steuerfachwirtprüfung – Ihre Aufstiegschance

Als qualifizierte Mitarbeiter in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen haben Sie auch in Zukunft außergewöhnliche Chancen, in Ihrem erlernten Beruf weiterzukommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und ihre berufliche Existenz zu sichern. Unsere Vorbereitungslehrgänge ermöglichen Steuerfachangestellten mit abgeschlossener Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung eine fundierte Aufstiegsfortbildung zum Steuerfachwirt.
Sie bauen auf Kenntnissen auf, die Sie während der Ausbildung erworben und in der beruflichen Praxis erprobt haben. Ihre Fortbildung orientiert sich an den Erfordernissen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe. Schon während des Lehrgangs profitieren Sie an Ihrem Arbeitsplatz von dem neu erworbenen Fachwissen. Ihre höhere Qualifikation berechtigt Sie, nach erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung „Steuerfachwirt(in)” zu führen.

Next Step: Steuerberater?

Mit der Änderung der Zulassungsvoraussetzungen zum Steuerberaterexamen verkürzt sich für Steuerfachwirte der Weg zur Steuerberaterprüfung. Nach dem Steuerberatungsgesetz ist ein Bewerber zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, der

„… eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine gleichwertige andere Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung 10 Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist…”.

Damit ist ein zusätzlicher Anreiz zum Bestehen der Steuerfachwirtprüfung geschaffen worden. Interessant ist auch, dass für „Seiteneinsteiger” – z.B. Personen ohne Abschluss in einem Ausbildungsberuf oder mit einem anderen als einem wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen Studienabschluss – der Weg zum Steuerberater geöffnet ist.

Die Prüfung

Pro Klausur werden 4 Zeitstunden angesetzt. Jede Klausur wird einzeln bewertet. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in maximal einer Klausur eine mangelhafte Leistung und in keiner der Klausuren eine ungenügende Leistung erbracht hat.

Die Klausuren gliedern sich wie folgt:

  • Klausur: Steuerrecht I (ESt, KSt, GewSt)
  • Klausur: Steuerrecht II (AO, BewR/ErbSt, USt)
  • Klausur: Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Jahesabschlussanalyse)

Die mündliche Prüfung (im Februar/März des folgenden Jahres) besteht aus einem Fachgespräch, das sich auf die Sachgebiete der schriftlichen Prüfung und zusätzlich auf die folgenden Sachgebiete erstreckt (die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten).

  • Steuerrecht
  • Rechnungswesen
  • Grundzüge des Rechts (insbesondere Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht)

Unser Fernkurs zur Steuerfachwirtprüfung

Unsere Lehrmaterialien bauen auf dem Ausbildungsstand des Steuerfachangestellten auf und vermitteln alle notwendigen theoretischen Kenntnisse in den prüfungsrelevanten Schwerpunktthemen. Sowohl bei der Stoffauswahl als auch bei der Konzeption der speziell für den Fernkurs entwickelten Materialien haben wir unsere langjährigen Erfahrungen aus unseren zahlreichen Präsenzkursen zur Prüfungsvorbereitung einfließen lassen. Unser Autorenteam überarbeitet regelmäßig alle Unterlagen und passt sie an den aktuellen Gesetzesstand an. Mit unseren modernen Studienunterlagen – verständlichen und praxisnah – führen wir Sie sicher und schnell zu Ihrem Abschluss.

Aufbau der Lehrbriefe

Insgesamt umfasst der Fernkurs 46 Lehrbriefe und abschließend noch einmal sechs Examenklausuren. Die einzelnen Lehrbriefe haben jeweils einen durchschnittlichen Umfang von 30 bis 50 Seiten. Jeder Lehrbrief gliedert sich dabei in drei Bereiche: examensrelevantes Wissen, examensrelevante Fälle und einen Examensfall bzw. eine vierstündige Übungsklausur.Der erste Teil vermittelt Ihnen jeweils examensrelevantes Wissen. Als kleine Hilfestellung werden die Überschriften der einzelnen Gliederungspunkte in Frageform dargestellt, um einen ersten Hinweis auf die Problematik des Stoffes zu geben.Theoretisches Wissen allein bringt jedoch noch keinen Erfolg in der Prüfung. Ebenso wichtig für die Prüfung und Ihren späteren Berufsalltag ist die Anwendung des erlernten Stoffes. Dem trägt der zweite Bereich des Lehrbriefes Rechnung: Hier gilt es, das neu angeeignete theoretische Wissen bei der Lösung prüfungsrelevanter Fälle im Rahmen der Übungsklausuren einzusetzen. Dieses Vorgehen verschafft Ihnen die nötige Routine, die Sie für das systematische Herangehen an einen Fall – sowohl in der Klausur als auch im späteren berufsleben – benötigen. Abgerundet wird dieser Prozess durch den Prüfungsfall, der sich immer auf das Schwerpunktthema des jeweiligen Lehrbriefes bezieht oder eine vierstündige Übungsklausur, die das neu erlernte Wissen “abfragt”. Der Prüfungsfall gibt Ihnen die Möglichkeit, unter klausurähnlichen Bedingungen, ständig Ihr aktuelles Leistungsvermögen zu überprüfen und die notwendige Klausurtechnik für die Prüfung zu erlernen. Der Schwierigkeitsgrad ist mit dem einer abgeschlossenen Teilaufgabe zu vergleichen, wie Sie in der Prüfung auf Sie zukommen wird. Hier wird erwartet, dass Sie die Übungen selbständig durcharbeiten, die Lösung schriftlich fixieren und zur Korrektur an uns zurücksenden. So haben Sie von Anfang an eine Kontrolle über Ihren individuellen Lernerfolg. Außerdem erhalten Sie so eine gut gegliederte Fallsammlung, die Ihnen das Nacharbeiten des Stoffes erleichtert und gleichzeitig als praktisches Nachschlagewerk für Ihr weiteres Berufsleben dient.

Im Laufe des Kurses werden vermehrt vierstündige Übungsklausuren den Prüfungsfall ersetzen. Inhalt der Übungsklausuren ist das Wissen der bisher ausgegebenen Lehrbriefe. So üben Sie einmal weiter die Klausurtechnik und werden gezwungen, die bisher erlernten Themen zu wiederholen. Die Übungsklausuren werden ebenfalls von uns individuell korrigiert.

-> Skriptprobe (Lehrbrief ESt 1 mit Examensfall)

Fach Anzahl der
Lehrbriefe
ESt 10
KSt 4
GewSt 1
Bilanz 11
AO 5
USt 8
BewR/ErbSt 3
GesRecht 1
BWL 3
Klausuren 15

12 Monate, von Anfang Dezember bis Ende November des darauffolgenden Jahre. Alternativ können Sie den Kurs auch in 24 Monaten absolvieren.

12 Monate: Um die anspruchsvolle Prüfung zum Steuerfachwirt erfolgreich zu meistern, sind eine langfristige Planung und konsequentes Üben notwendig. Für die Bearbeitung der Lehrbriefe sollten Sie deshalb etwa 10 bis 15 Minuten pro Seite oder insgesamt 10 bis 15 Stunden pro Woche einplanen. Das Lernen am Gesetzestext nimmt viel Zeit in Anspruch, noch etwas zeitintensiver gestaltet sich das Bearbeiten der prüfungsrelevanten Fälle. Wichtig ist dabei eine kontinuierliche Vorbereitung. Je konsequenter diese umgesetzt wird, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten bei der Prüfung.

24 Monate: Sie erhalten von Kursbeginn Anfang Dezember bis zum übernächsten Juli jede 2. Woche einen Lehrbrief. Die letzten 3 Monate schreiben Sie dann wöchentlich eine vierstündige Klausur.

Ablaufpläne

Gebühren

Bei Zusendung der Unterlagen per Mail betragen die Gebühren 1.190,00 €, bei Zusendung per Post 1.450,00 €.

Anmeldung

Für verbindliche Anmeldungen senden Sie bitte ein ausgefülltes Anmeldeformular per Post oder Fax an unser Büro.