Service
Stets zu Ihren Diensten
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, bieten wir Ihnen eine Reihe an zusätzlichen und kostenlosen Services an. Hier finden Sie auf der einen Seite eine Reihe an wichtigen Informationen rund um Ihre Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Auf der anderen Seite haben auch wir, das IWS-Institut Ihnen attraktive Services anzubieten, die uns von anderen Instituten unterscheiden. Wir möchten, dass Sie sich von uns rund um gut betreut fühlen – und fangen gleich hier damit an.
- Mehr Infos zu den Zulassungsbehörden
- Mehr Infos zu den Zulassungsvoraussetzungen
- Weiter zum Klausuren-Korrektur-Service
Informationsveranstaltungen
Infos zu Förderungen
Förderung durch das Bundesministerium für Forschung Bildung (Prämiengutschein)
Prämiengutschein in Höhe von max. 500,00 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,00 € oder 40.000,00 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Es ist maximal ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich. Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Größe Ihres Arbeitgebers, Sie dürfen jedoch für die Bildungsmaßnahme nicht schon eine anderweitige Förderung (z.B. NRW Bildungsscheck) erhalten haben.
Förderung durch das Land NRW (Bildungsscheck)
Einzelne Personen (Individueller Zugang) oder kleine und mittlere Unternehmen (Betrieblicher Zugang); in beiden Fällen werden nur Unternehmen bzw. Mitarbeiter von Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert. Dabei übernimmt das Land 50 % der Kosten bis maximal 500,00 €, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Förderung durch das Land Sachsen
Das Land Sachsen fördert seit Herbst 2007 mit EU Mittel Weiterbildung. Es werden 80% der Gebühren für Vorbereitungskurse finanziert. Gefördert werden jedoch nur kleine und mittlere Unternehmen (keine Privatpersonen) mit maximal 500 Mitarbeitern und mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert? Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte, einschließlich des Unternehmers als Person, mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt qualifizieren.
Es werden 70% der Gebühren für Vorbereitungskurse für kleine und mittlere Unternehmen und noch 50% der Gebühren für größere Unternehmen finanziert. Gefördert werden jedoch nur kleine und mittlere Unternehmen (keine Privatpersonen) mit maximal 500 Mitarbeitern und mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.


